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Angebot (öffentlich) zum Abschluss eines Handelsvertretervertrages

Dieses Dokument ist ein offizielles Angebot von FLN LLC zum Abschluss eines Agenturvertrags zu den unten aufgeführten Bedingungen.

1. Begriffe und Definitionen

1.1. In diesem Dokument, den Rechtsbeziehungen der Parteien im Zusammenhang mit diesem Dokument, werden die folgenden Begriffe und Definitionen verwendet: 

1.1.1 Öffentliches Angebot, Angebot- der Inhalt dieses Dokuments mit Anhängen (Ergänzungen, Änderungen) zu den Dokumenten, veröffentlicht auf der Internetressource (Website) im Internet unter der Adresse: https://floristum.ru/info/oferta/.

1.1.2Vertrag (Agenturvertrag/Vertrag) - eine zwischen dem Verkäufer und dem Makler geschlossene Vereinbarung mit beigefügten obligatorischen Dokumenten über die in dieser Vereinbarung festgelegten Angebotsbedingungen.

1.1.3 Dienstleistungen - Dabei handelt es sich um Agenturleistungen, die im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu den Bedingungen dieses Angebots erbracht werden.

1.1.4 Agent - FLN LLC.

1.1.5 Verkäufer - Eine Person/Benutzer, die das Registrierungsverfahren auf der Website mit dem Status „Shop“ durchgeführt und bestanden hat, die Funktionalität der Website und/oder der auf ihrer Grundlage bereitgestellten Dienstleistung nutzt, nutzt oder die Absicht hat, sie zu nutzen, um nach potenziellen Käufern zu suchen, Vereinbarungen/Transaktionen mit den Käufern zu unterzeichnen (abzuschließen) und Zahlungen für die Ausführung abgeschlossener Vereinbarungen/Transaktionen zu akzeptieren.

1.1.6 Deal - eine Transaktion zum Kauf der Waren (Waren), die mit einem potenziellen Käufer (Agenten) im Namen des Verkäufers oder im eigenen Namen abgeschlossen wird, mit allen damit verbundenen obligatorischen Dokumenten. Der Abschluss des Geschäfts und seine Durchführung erfolgen in der Art und Weise und zu den Bedingungen, die im öffentlichen Angebot zum Abschluss des Kaufvertrags festgelegt sind.

1.1.7 Käufer – Eine Person/Benutzer, die die Funktionalität der Website und/oder des auf dieser Grundlage bereitgestellten Dienstes nutzt, genutzt hat oder nutzen möchte, um die Waren zu prüfen, auszuwählen und zu erwerben (zu kaufen).

1.1.8 Produkt - Blumen in Sträußen, Blumen im Stück, Verpackungen, Postkarten, Spielzeug, Souvenirs und andere Waren und Dienstleistungen, die der Verkäufer dem Käufer anbietet.

1.1.9 Auftrag eines potenziellen Käufers - mit allen wesentlichen Voraussetzungen für den Abschluss der Transaktion, einer Bestellung zum Kauf der Waren (Warengruppe), die vom potenziellen Käufer durch Auswahl der Waren aus dem vom Verkäufer zum Kauf angebotenen Gesamtsortiment sowie durch Ausfüllen eines speziellen Formulars auf einer bestimmten Seite der Website erteilt wird.

1.1.10 Angebotsannahme - Annahme eines unwiderruflichen Angebots durch die vom Verkäufer durchgeführten Maßnahmen, die sich in Absatz Nr. 9 des Angebots widerspiegeln, was den Abschluss (Unterzeichnung) des Vertrags zwischen dem Agenten und dem betreffenden Verkäufer zur Folge hat.

1.1.11 Website/Site – ein Informationsverbundsystem, das sich im allgemeinen Internet unter der folgenden Adresse befindet: https://floristum.ru

1.1.12 Service  - Kombinieren der Website und der darauf veröffentlichten Informationen/Inhalte, die für den Zugriff über die Plattform bereitgestellt werden.

1.1.13 Plattform - die in die Website integrierte Software und Hardware des Agenten.

1.1.14 Kabinett - eine persönliche Seite der Website des Verkäufers, zu der dieser nach entsprechender Registrierung oder Autorisierung auf der Website Zugang erhält. Das persönliche Konto dient dazu, Informationen zu speichern, Informationen über die Waren auf der Website zu veröffentlichen, Bestellungen von potenziellen Käufern anzunehmen, sich mit der Statistik abgeschlossener Transaktionen vertraut zu machen, sich über den Fortschritt der Ausführung der vom Agenten erhaltenen Aufgaben zu informieren und Benachrichtigungen in der Reihenfolge der Benachrichtigung zu erhalten.

1.2. In diesem Angebot können Begriffe und Definitionen verwendet werden, die nicht in Abschnitt 1.1 definiert sind. dieses Angebots. Unter solchen Umständen erfolgt die Auslegung des betreffenden Begriffs in Übereinstimmung mit dem Inhalt und Text dieses Angebots. In Ermangelung einer klaren und eindeutigen Auslegung des betreffenden Begriffs oder der Definition im Text dieses Angebots ist es notwendig, sich an der Darstellung des Textes zu orientieren: Erstens an den Dokumenten, die dem zwischen den Parteien zu schließenden Vertrag vorausgehen; Zweitens die geltende Gesetzgebung der Russischen Föderation und anschließend die Geschäftsgepflogenheiten und die wissenschaftliche Doktrin.

1.3. Alle Verweise in diesem Angebot auf eine Klausel, Bestimmung oder einen Abschnitt und/oder deren Bedingungen bedeuten einen entsprechenden Link zu diesem Angebot, dem darin dargelegten Abschnitt und/oder seinen Bedingungen.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Verkäufer beauftragt und der Makler wiederum übernimmt die Verpflichtung, gegen ein bestimmtes Entgelt im eigenen Namen, jedoch auf Kosten des Verkäufers oder im Namen und auf Kosten des Verkäufers folgende rechtliche und sonstige tatsächliche Handlungen (im Folgenden Dienstleistungen, Agenturleistungen genannt) durchzuführen:

2.1.1. Gewährleistung der technischen Möglichkeit, dass der Verkäufer Informationen über die Waren (eine Warengruppe) über die Website platziert und/oder verbreitet, einschließlich der Erstellung von Informationsobjekten und der Pflege eines separaten Abschnitts der Website (des Shop-Profils);

2.1.2. Abschluss einer Transaktion durch Nutzung des Dienstes mit potenziellen Käufern in der Art und Weise und zu den Bedingungen, die im öffentlichen Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrags festgelegt sind.

2.1.3. Akzeptieren Sie die Zahlung des Käufers für abgeschlossene Transaktionen.

2.1.4. Akzeptieren und prüfen Sie Ansprüche (Ansprüche) von Käufern im Hinblick auf die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der auf der Grundlage der Transaktion übernommenen Verpflichtungen durch den Verkäufer;

2.1.5. Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers aus den abgeschlossenen Transaktionen im Hinblick auf die Rückgabe von Geldern an die Käufer.

2.1.6. Erfüllen Sie andere Verpflichtungen, die in der Transaktion und den verbindlichen Dokumenten festgelegt sind.

2.2. Die Parteien haben festgestellt, dass das Geschäft mit dem Käufer als vom Agenten im eigenen Namen abgeschlossen gilt, wenn der Käufer im Rahmen der abgeschlossenen Transaktion eine juristische Person ist und die vom Käufer erhaltene Bestellung eine bargeldlose Bezahlung der Waren vorsieht. Unter allen anderen Umständen gilt das Geschäft mit dem Käufer als vom Makler im Namen des Verkäufers abgeschlossen.

2.3. Der Verkäufer ermächtigt den Agenten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Bestellung im Rahmen des Vertrags auszuführen.

3. Allgemeine Vertragsbedingungen

3.1. Eine wesentliche Voraussetzung für den Abschluss des Vertrags zwischen den Vertragsparteien ist die bedingungslose Annahme und Durchsetzung der für die Beziehungen der Vertragsparteien im Rahmen des Vertrags geltenden Anforderungen und Bestimmungen durch den Verkäufer, die in den folgenden Dokumenten („Pflichtdokumente“) festgelegt sind:

3.1.1 Bedingungenveröffentlicht und/oder im Internet verfügbar unter https://floristum.ru/info/terms/enthält die Anforderungen (Bedingungen) für die Registrierung auf der Website sowie die Nutzungsbedingungen des Dienstes;

3.1.2 Datenschutz, gehostet und/oder im Internet verfügbar unter https://floristum.ru/info/privacy/und einschließlich der Regeln für die Bereitstellung und Nutzung personenbezogener Daten des Verkäufers und des Käufers.

3.1.3 Öffentliches Angebot zum Abschluss eines Kauf- und Verkaufsvertrags – gehostet und/oder im Internet verfügbar unter https://floristum.ru/info/agreement/ der Vorschlag des Agenten über die Absicht, eine Transaktion abzuschließen, einschließlich der zwingenden Anforderungen (Bedingungen), auf deren Grundlage der Abschluss und die Ausführung von Transaktionen unter Nutzung des Dienstes erfolgen.

3.2. Gemäß Abschnitt 3.1. dieses Angebots sind die für die Parteien verbindlichen Dokumente integraler Bestandteil des zwischen den Parteien gemäß diesem Angebot geschlossenen Vertrages.

3.3. Die zuverlässige und vollständige Bereitstellung von Informationen über die Waren des Verkäufers ist eine unbedingte und zwingende Voraussetzung für die Erbringung von Agenturdienstleistungen im Rahmen des Vertrags. Wenn der Verkäufer keine vollständigen Informationen bereitgestellt hat (die auf der Website bereitgestellten Abschnitte ausgefüllt hat), falsche Informationen bereitgestellt hat oder gegen die Regeln und Bedingungen dieses Angebots verstoßen hat, hat der Agent das Recht, die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags auszusetzen oder zu verweigern.

3.4. Die Aufgabe des Verkäufers gilt als ordnungsgemäß erledigt, wenn der Agent die erforderlichen, zuverlässigen Informationen und Materialien bereitstellt, die auf der entsprechenden Seite der Website (persönliches Konto) angegeben sind, einschließlich der vollständigen Vervollständigung der für die Beschreibung der Waren und Dienstleistungen des Verkäufers vorgesehenen Abschnitte durch den Verkäufer (Erstellung relevanter Informationsobjekte), einschließlich: Zusammensetzung, Name, Foto der Ware, Preis, Abmessungen (Abmessungen) der Ware, Zeitpunkt der Bestellung des Käufers (Lieferung der Ware).

3.5. Dieses Angebot enthält eine umfassende Liste der Anweisungen des Verkäufers an den Makler. Der Makler hat das Recht, ist aber nicht verpflichtet, die Aufträge des Verkäufers sowie seine Empfehlungen zu deren Umsetzung, die dem Makler außerhalb der in diesem Angebot erteilten Weisungen in der in diesem Angebot festgelegten Weise und zu den Bedingungen erteilt werden, zur Ausführung anzunehmen.

4. Rechte und Pflichten der Parteien

4.1Der Makler übernimmt folgende Pflichten:

4.1.1. Führen Sie die vom Verkäufer erhaltenen Aufgaben gemäß der Vereinbarung und den obligatorischen Dokumenten sowie den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation aus.

4.1.2. Bereitstellung von Bedingungen und technischen Möglichkeiten für die Platzierung und/oder Verbreitung von Informationen über seine Waren durch den Verkäufer über die Website.

4.1.3. Rechtzeitige Übertragung der von den Käufern erhaltenen Bestellungen an den Verkäufer.

4.1.4. Senden Sie ihm auf Verlangen des Verkäufers Berichte über die erledigten Aufgaben (Bestellungen) des Verkäufers (Warenverkauf).

4.1.5. Überweisen Sie dem Verkäufer Gelder, die der Agent tatsächlich von den Käufern als Zahlung für die abgeschlossenen Transaktionen erhalten hat, in der im Vertrag festgelegten Weise und Höhe.

4.2 Agentenrechte:

4.2.1. Der Agent hat das Recht, den Käufern ein Angebot zum Kauf der Waren zu unterbreiten und eine Transaktion zu höheren Warenkosten abzuschließen, als vom Verkäufer festgelegt. Der durch solche Maßnahmen und die abgeschlossene Transaktion erhaltene Zusatznutzen (Geld) ist vollständig Eigentum des Vermittlers. 

4.2.2. Nach Erhalt der Zustimmung des Verkäufers ist der Agent berechtigt, auf Kosten des Verkäufers Bonusprogramme umzusetzen und den Käufern Rabatte zu gewähren, einschließlich durch den Abschluss von Transaktionen zu niedrigeren Warenkosten als vom Verkäufer festgelegt. Der Verkäufer erklärt sich mit der Registrierung im persönlichen Konto des Verkäufers mit der Teilnahme an den entsprechenden Bonusprogrammen und Rabatten einverstanden.

4.2.3. Der Agent hat das Recht, vom Verkäufer die Bereitstellung aller für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen (Informationen) und der erforderlichen Dokumente sowie die Bereitstellung umfassender sonstiger Unterstützung für den Agenten bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verlangen;

4.2.4. Der Agent hat das Recht, die Erbringung der vertragsgemäßen Dienstleistungen vorübergehend auszusetzen, wenn technische, technologische oder andere Gründe eintreten, die den Agenten an der Erbringung seiner Dienstleistungen hindern, bis die entsprechenden Hindernisse beseitigt sind.

4.2.5. Der Agent hat das Recht, die Erbringung seiner Dienstleistungen zu verweigern oder auszusetzen, wenn das Verfahren und die Frist für die Bereitstellung von Materialien, Informationen und Informationen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den Agenten dem Agenten in der richtigen Form und Menge zur Verfügung stehen, verletzt werden, falsche Materialien, Informationen, Informationen bereitgestellt werden oder die Zahlung für die Dienstleistungen und/oder die entstandenen Kosten verspätet erfolgt, wenn offensichtliche Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht innerhalb einer bestimmten Frist nachkommen wird, sowie in anderen Fällen der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der im Rahmen des Vertrags übernommenen Verpflichtungen und Garantien durch den Verkäufer.

4.2.6. Der Makler hat das Recht, ohne Benachrichtigung des Verkäufers in der in diesem Angebot vorgesehenen Weise und zu den Bedingungen einseitig (außergerichtlich) Änderungen an den Bedingungen dieses Angebots vorzunehmen, wie in den verbindlichen Angebotsunterlagen dargelegt.

4.2.7. Der Agent ist auch berechtigt, andere Rechte auszuüben, die in diesem Angebot, in den Pflichtdokumenten sowie in der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind.

4.3Pflichten des Verkäufers:

4.3.1. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Bedingungen der vom Agenten mit den Käufern abgeschlossenen Geschäfte vollständig und ordnungsgemäß zu erfüllen, die Lieferbedingungen der Waren nicht zu verletzen und außerdem eine Abweichung zwischen dem tatsächlichen Zustand der Waren und der auf der Website veröffentlichten Beschreibung der Waren zuzulassen.

4.3.2. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Agenten bei der Auftragserteilung an den Agenten sowie innerhalb einer Frist von höchstens 2 (zwei) Werktagen ab dem Datum, an dem der Agent die entsprechende Informationsanfrage sendet, vollständig zuverlässige Informationen über die Waren zur Verfügung zu stellen.

4.3.3. Der Verkäufer ist verpflichtet, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Auftragserteilung übermittelten Informationen und Unterlagen einschließlich der erstellten Informationsobjekte bis zur entsprechenden Abnahme zu prüfen;

4.3.4. Der Verkäufer ist verpflichtet, auf erstes Verlangen des Vertreters spätestens 3 (drei) Werktage ab dem Datum der Absendung der Anfrage des Vertreters ihm die erforderlichen Dokumente (ordnungsgemäß beglaubigte Kopien) zur Verfügung zu stellen, die die Einhaltung der geltenden Anforderungen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation durch den Verkäufer bestätigen.

4.3.5. Der Verkäufer ist verpflichtet, Informationen zu veröffentlichen und die Waren über den Service zu den Kosten der Waren zum Verkauf anzubieten, die die vom Verkäufer auf anderen Internetseiten (Ressourcen) angegebenen Kosten nicht überschreiten dürfen.

4.3.6. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Relevanz seines Warensortiments zu überwachen und die Verbreitung und/oder Platzierung relevanter Informationen über die Waren auf der Website einzustellen, deren Lieferung vom Verkäufer an den Käufer aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt werden kann.

4.3.7. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten des Käufers gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation im jeweiligen Bereich zu gewährleisten.

4.3.8. Der Verkäufer verpflichtet sich, ohne Beteiligung des Vertreters alle eingehenden Ansprüche der Käufer im Zusammenhang mit der verkauften Ware sowie deren Lieferung zu regeln.

4.3.9. Der Verkäufer ist außerdem verpflichtet, die vom Agenten auf der Website erhaltenen Benachrichtigungen zu überprüfen, einschließlich der Überprüfung des persönlichen Kontos des Verkäufers, sowie der E-Mail-Adresse des Verkäufers, die er bei der Registrierung des Auftrags für den Agenten angegeben hat, um die eingehenden Informationen über den Fortschritt der Umsetzung der Anweisungen des Verkäufers durch den Agenten zu überwachen und zu kontrollieren.

4.3.10. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle Bedingungen des Vertrags, die obligatorischen Dokumente sowie die Anforderungen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation einzuhalten.

4.3.11. Der Verkäufer verpflichtet sich, andere Verpflichtungen zu erfüllen, die im Vertrag, in den verbindlichen Dokumenten und in der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind.

4.4 Rechte des Verkäufers:

4.4.1. Der Verkäufer hat das Recht, vom Vertreter die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu verlangen;

4.4.2. Der Verkäufer hat das Recht, vom Vertreter Berichte über die Ausführung der vom Verkäufer erhaltenen Aufgaben (Bestellungen) zu verlangen;

4.4.3. Der Verkäufer hat das Recht, die Platzierung und/oder Verbreitung von Informationen über die Waren über die Website jederzeit auszusetzen.

4.4.4. Der Verkäufer hat das Recht, die Kosten der Waren zu ändern. Vom Verkäufer geänderte Preise treten ab dem Datum und der Uhrzeit ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft.

4.4.5. Der Verkäufer hat das Recht, in den in diesem Angebot sowie in der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen einseitig eine Verweigerung der Vertragserfüllung zu erklären;

4.4.6. Der Verkäufer hat das Recht, andere im Vertrag, in den verbindlichen Dokumenten und in der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehene Rechte auszuüben.

5. Vergütung und Zahlungsmodalitäten des Maklers

5.1. Die Vergütung des Maklers für die vertragsgemäßen Leistungen wird in der folgenden Reihenfolge gezahlt:

5.1.1. 20 (zwanzig Prozent) % der Kosten der Waren, die der Käufer über die Dienstleistung gekauft hat, es sei denn, in diesem Abschnitt oder einer zusätzlichen Vereinbarung der Parteien wurde eine andere Höhe der Vergütung des Maklers festgelegt;

5.1.2. 10 (zehn Prozent) % des Warenpreises, der stückweise über die entsprechende Funktion der Website „Stückweise bestellen“ bestellt wird;

5.1.6. Zur Bestimmung der Vergütung des Agenten gemäß den Absätzen 5.1.1.-5.1.5. In diesem Angebot wird der Preis der Waren verwendet, den der Verkäufer bei der Bestellung (Anweisung) an den Agenten angibt.

5.2. Wenn der Agent eine Transaktion mit dem Käufer abschließt, deren Kosten für die Waren höher sind als die vom Verkäufer festgelegten, ist der durch diese Handlungen und die abgeschlossene Transaktion erzielte zusätzliche Nutzen Eigentum des Agenten und unterliegt in vollem Umfang seiner Gerichtsbarkeit.

5.3. Aufgrund der Anwendung des vereinfachten Steuersystems durch den Agenten (Artikel 346.12, 346.13 und Kapitel Nr. 26.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) unterliegt die Vergütung des Agenten nicht der Mehrwertsteuer.

5.4. Die Vergütung des Maklers sowie zusätzliche Leistungen unterliegen dem Abzug des Maklers von den Zahlungsbeträgen, die der Makler von den Käufern auf den Zahlungskonten für die Transaktionen erhält. Für den Fall, dass der Käufer die Zahlung im Rahmen der abgeschlossenen Transaktion direkt an den Verkäufer leistet (Beispiel: in bar bei Erhalt der Ware), ist die Vergütung des Maklers vom Verkäufer spätestens 7 (sieben) Bankarbeitstage ab Rechnungsdatum zur Zahlung durch den Makler an den Makler zu zahlen.

5.5. Die vom Käufer für die Waren erhaltene Zahlung unterliegt der Überweisung des Maklers an den Verkäufer abzüglich der Vergütung des Maklers sowie zusätzlicher Leistungen spätestens 7 (sieben) Bankarbeitstage ab dem Datum des Antrags des Verkäufers auf Abhebung von Geldern vom Konto im persönlichen Konto des Verkäufers auf der Website https://floristum.ru

5.6. Wenn der Käufer im Rahmen der abgeschlossenen Transaktion einen Anspruch auf Rückerstattung der für die Waren geleisteten Zahlung geltend gemacht hat, der Agent die angegebene Anforderung jedoch nicht erfüllt hat, wird die für die Waren erhaltene Zahlung abzüglich der Vergütung des Agenten und zusätzlicher Leistungen spätestens 3 (drei) Bankarbeitstage ab dem Datum der Entscheidung über die Ablehnung der Ansprüche des Käufers an den Verkäufer überwiesen.

5.7. Zahlungen im Rahmen der Vereinbarung erfolgen über Zahlungsdienste und/oder Bankdaten, die bei der Bestellung auf der Website angegeben sind.

6. Akt der erbrachten Dienstleistungen

6.1. Der Agent stellt dem Verkäufer einen Bericht über die abgeschlossene Aufgabe im Rahmen des Vertrags (im Folgenden „Bericht“ genannt) gemäß dem Formular des Agenten zur Verfügung. Der Bericht enthält Informationen über die erbrachten Dienstleistungen, die durchgeführten Transaktionen, die Höhe der Vergütung des Maklers und die an den Verkäufer überwiesenen und/oder als Zahlung für die abgeschlossenen Transaktionen zu überweisenden Gelder.

6.2. Gemäß der Vereinbarung ist ein Kalendermonat ein Berichtszeitraum (im Folgenden als „Berichtszeitraum“ bezeichnet).

6.3. Die Parteien bestätigen, dass Informationen über die erbrachten Dienstleistungen, die Höhe der Vergütung des Maklers, zusätzliche Zahlungen und Ausgaben sowie die Höhe der an den Verkäufer im Rahmen der abgeschlossenen Transaktionen zu überweisenden Gelder auf der Grundlage der Informationen des internen Buchhaltungssystems des Maklers im entsprechenden Bericht wiedergegeben werden.

6.4. Die Akte über die erbrachten Dienstleistungen wird dem Verkäufer durch elektronische Dokumentenverwaltung in elektronischer Form nach Wahl des Agenten übermittelt: per E-Mail und/oder im persönlichen Konto. Der Verkäufer hat das Recht, am Standort des Vertreters eine Kopie der Bescheinigung über erbrachte Dienstleistungen in Papierform mit der Unterschrift und dem Siegel (falls vorhanden) des Vertreters anzufordern. Der Verkäufer hat das Recht, auf eigene Kosten die Anfertigung einer Kopie der Bescheinigung über die erbrachten Dienstleistungen zu verlangen und diese per russischer Post an die Adresse zu senden, die der Verkäufer bei der Registrierung auf der Website angegeben hat.

6.5. Die Bescheinigung über die erbrachten Dienstleistungen wird vom Agenten spätestens 5 Werktage nach Ablauf der entsprechenden Berichtsfrist an den Verkäufer gesendet.

6.6. Nach Ablauf von 5 (fünf) Kalendertagen ab dem Datum des Erhalts der Bescheinigung über die erbrachten Dienstleistungen ist der Verkäufer verpflichtet, sich mit der Tat vertraut zu machen. Bei Anmerkungen zur Bescheinigung über erbrachte Dienstleistungen übermittelt der Verkäufer dem Vertreter vor Ablauf der zur Einarbeitung vorgesehenen Frist begründete Einwände schriftlich, von einer bevollmächtigten Person unterzeichnet und vom Verkäufer versiegelt.

6.7. Sofern der Verkäufer keine begründeten Einwände gegen die Bescheinigung über die erbrachten Dienstleistungen erhebt, die der Agent innerhalb der festgelegten Fristen erhalten hat, gelten die Dienstleistungen des Agenten ab dem in der Bescheinigung über die erbrachten Dienstleistungen angegebenen Datum als ordnungsgemäß und vollständig erbracht und vom Verkäufer ohne Kommentare und Meinungsverschiedenheiten angenommen. Die erbrachten Dienstleistungen haben in diesem Fall volle Rechtskraft.

6.8. Die Bescheinigung über die vom Makler erbrachten Dienstleistungen ist ein Dokument, das ausreicht, um die Tatsache der Erbringung der Dienstleistungen und eine bestimmte Höhe der Vergütung des Maklers zu bestätigen.

7. Garantien und Haftung der Parteien

7.1. Der Agent gewährleistet, dass innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die festgestellten Störungen und Fehler beim Betrieb des Dienstes im Rahmen der Erfüllung der Aufgabe des Verkäufers zu beheben.

7.2. Sämtliche vom Makler gewährten Garantien beschränken sich auf Ziffer 7.1 dieses Angebots. Der Agent gibt keine weiteren Garantien, die direkt oder indirekt mit diesem Angebot, der Vereinbarung und dem Geschäft in Zusammenhang stehen, einschließlich der Garantie für den ununterbrochenen und fehlerfreien Betrieb der Website und des Dienstes, des Bestellvolumens sowie des guten Glaubens des Käufers.

7.3. Garantien des Verkäufers:

7.3.1. Der Verkäufer garantiert, dass die dem Agenten zur Verfügung gestellten und auf der Website veröffentlichten Informationen über die Waren vollständig wahr sind und dass die auf der Website angezeigten Informationen über die Kosten der Waren nicht die Kosten der Waren übersteigen, die auf anderen Internetressourcen angegeben sind, wenn Informationen über die Waren eingestellt werden.

7.3.2. Der Verkäufer garantiert, dass er über alle erforderlichen Genehmigungen (Lizenzen) der zuständigen staatlichen Behörden verfügt, damit der Verkäufer die Waren verkaufen kann, oder garantiert, dass für den Verkauf der Waren gemäß den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation keine besondere Genehmigung/Lizenz/Zertifikat erforderlich ist. Der Verkäufer garantiert, dass er alle anderen notwendigen Maßnahmen gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation durchgeführt hat, um die Tätigkeiten des Verkäufers der Waren auszuführen;

7.3.3. Der Verkäufer garantiert, dass die von ihm zur Erfüllung der ihm durch den Vertrag übertragenen Verpflichtungen bereitgestellten Materialien (Informationen) in vollem Umfang dem geltenden Recht, einschließlich der Werbe- und Wettbewerbsgesetze, entsprechen und nicht die Rechte und berechtigten Interessen sowie Eigentums- und/oder persönliche Nichteigentumsrechte Dritter verletzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte und verwandte Rechte, Marken, Dienstleistungsmarken und Ursprungsbezeichnungen der Waren, Rechte an gewerblichen Mustern, Verwendung von Bildern von Personen (lebend/verstorben). Der Verkäufer garantiert, dass er alle erforderlichen Genehmigungen und Formalitäten eingeholt hat die entsprechenden Verträge abgeschlossen.

7.3.4. Der Verkäufer garantiert, dass er die Bedingungen vollständig versteht und akzeptiert, dass der Käufer das Recht hat, die Annahme der Waren und deren Bezahlung (im Falle einer Barzahlung an den Kurierdienst) aufgrund des Eintretens verschiedener Umstände, einschließlich: das Eintreten von Ansprüchen auf die gelieferte Ware oder das Eintreten unfairer Handlungen (Untätigkeit) des Käufers. Der Agent wiederum ist nicht verantwortlich für die Weigerung des Käufers, die Waren zu erhalten und (oder) zu bezahlen, und trägt auch nicht verschiedene Arten von Verlusten (Gewinnverlust, tatsächlicher Schaden usw.) des Verkäufers aufgrund der Weigerung des Käufers. Im Falle dieser Umstände ist sich der Verkäufer darüber im Klaren, dass die Zahlung, die der Agent vom Käufer für die Waren erhalten hat, die der Käufer abgelehnt hat, vom Agenten an den Käufer zurückgegeben werden muss, ohne dass die Umstände und Gründe für die Ablehnung geklärt werden und/oder aus Gründen der Angemessenheit.

7.3.5. Der Verkäufer garantiert und ist sich bewusst, dass beim Verkauf der Waren an Verbraucher, die den Service nutzen, besondere Normen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation, einschließlich der Regeln für den Fernabsatz von Waren, sowie des Gesetzes zum Schutz der Verbraucherrechte angewendet werden (können angewendet werden).

7.4. Der Agent ist nicht verantwortlich für:

7.4.1. Der Vertreter haftet nicht für die Folgen der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung dieser Vereinbarung im Zusammenhang mit der Nichtbereitstellung oder Bereitstellung von Dokumenten (Informationen) durch den Verkäufer, der Bereitstellung falscher Daten über ihn (den Verkäufer), die nicht der Realität entsprechen, dem Mangel an für den Verkauf der Waren erforderlichen Dokumenten durch den Verkäufer, der Verletzung von Garantien durch den Verkäufer sowie anderer Nichterfüllung/nicht ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag durch den Verkäufer.

7.4.2. Der Agent haftet nicht für Verluste des Verkäufers (entgangener Gewinn, tatsächlicher Schaden usw.), unabhängig von den Umständen, unter denen der Agent Maßnahmen ergreift oder unterlässt, um das Entstehen möglicher Verluste zu verhindern, einschließlich des Vorliegens von Benachrichtigungen über die Möglichkeit solcher Verluste.

7.4.3. Der Agent ist nicht verantwortlich für die unbefugte Nutzung von Informationen über die Waren, einschließlich des Bildes der Waren, die vom Verkäufer über die Website veröffentlicht und/oder verbreitet werden, durch Dritte.

7.5. Die Parteien haben vereinbart, dass die Haftung des Maklers unter allen Umständen auf die Höhe der Vergütung des Maklers beschränkt ist, die er tatsächlich als Ergebnis der Ausführung der Aufgabe (ihres Teils) des Verkäufers erhalten hat, aus der sich die Haftung des Maklers ergibt.

8. Umstände höherer Gewalt

8.1. Die Parteien sind von der Haftung für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, wenn diese auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als solche Umstände gelten Naturkatastrophen, der Erlass staatlicher Behörden und Verwaltungsvorschriften, die die Ausführung dieser Vereinbarung behindern, sowie andere Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Voraussicht und Kontrolle der Parteien liegen.

Im Falle höherer Gewalt verschiebt sich die Frist der Parteien zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung um die Dauer dieser Umstände oder ihrer Folgen, jedoch nicht mehr als 30 (dreißig) Kalendertage. Wenn solche Umstände länger als 30 Tage andauern, haben die Parteien das Recht, über die Aussetzung des Vertrags oder seine Kündigung zu entscheiden, was durch eine Zusatzvereinbarung zu diesem Vertrag formalisiert wird.

9. Annahme des Angebots und Vertragsabschluss

9.1. Wenn der Verkäufer dieses Angebot annimmt, schließt der Verkäufer zwischen dem Vertreter und dem Verkäufer eine Vereinbarung zu den Bedingungen dieses Angebots gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation (Artikel 433, 438 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation) ab.

9.2. Das Angebot gilt mit der Annahme durch den Verkäufer als angenommen, wenn die folgenden Maßnahmen insgesamt durchgeführt werden:

9.2.1. Registrierung durch den Verkäufer auf der Website mit dem ausgewählten Status „Shop“ sowie Bereitstellung der erforderlichen Informationen über den Verkäufer im Rahmen dieser Registrierung, einschließlich Zahlungsdetails;

9.2.2. Ausfüllen der erforderlichen Abschnitte durch den Verkäufer zur Beschreibung der Waren sowie zu den damit verbundenen Dienstleistungen des Verkäufers (Erstellung von Informationsobjekten), einschließlich Name, Zusammensetzung, Foto, Preis, Abmessungen (Abmessungen) der Waren sowie der Frist für die Ausführung der Bestellung des Käufers (Lieferung der Waren).

9.3. Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Makler gilt ab dem Datum und der Uhrzeit des Eingangs der Annahme des Angebots beim Makler als abgeschlossen.

10. Gültigkeit und Änderung des Angebots

10.1. Das Angebot tritt mit dem Datum und der Uhrzeit seiner Veröffentlichung auf der Website des Agenten in Kraft und ist bis zum Datum und der Uhrzeit des Widerrufs des besagten Angebots durch den Agenten gültig.

10.2. Der Agent hat jederzeit und nach eigenem Ermessen das Recht, die Bedingungen des Angebots einseitig zu ändern und/oder das Angebot zurückzuziehen. Informationen über die vorgenommenen Änderungen oder den Widerruf des Angebots werden dem Verkäufer nach Wahl des Agenten durch Veröffentlichung der Informationen auf der Website des Agenten, im persönlichen Konto des Verkäufers oder durch Senden einer entsprechenden Benachrichtigung an die E-Mail- oder Postadresse des Verkäufers übermittelt, die von dieser beim Abschluss des Vertrags sowie während seiner Ausführung angegeben wird.

10.3. Vorbehaltlich der Rücknahme des Angebots oder der Einführung von Änderungen daran treten diese Änderungen ab dem Datum und der Uhrzeit der Benachrichtigung des Verkäufers in Kraft, sofern im Angebot oder zusätzlich in der gesendeten Nachricht kein anderes Verfahren und andere Bedingungen angegeben sind.

10.4. Die in einem solchen Angebot enthaltenen obligatorischen Dokumente werden vom Agenten nach eigenem Ermessen geändert/ergänzt oder genehmigt und dem Verkäufer auf die in den entsprechenden Mitteilungen des Verkäufers angegebene Weise zur Kenntnis gebracht.

11. Dauer des Vertrags, seine Änderung und Beendigung

11.1. Der Vertrag tritt mit dem Datum und der Uhrzeit der Annahme des Angebots durch den Verkäufer in Kraft und bleibt auf unbestimmte Zeit gültig.

11.2. Aufgrund des Widerrufs des Angebots durch den Agenten während der Laufzeit der Vereinbarung gilt die Vereinbarung zu den Bedingungen des Angebots, die in der neuesten Ausgabe mit den entsprechenden obligatorischen Dokumenten erstellt wurden.

11.3. Der Vertrag kann aus folgenden Gründen geändert werden:

11.3.1. Als Ergebnis der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.

11.3.2. Auf Initiative des Maklers durch Übermittlung einer Nachricht an den Verkäufer über die vorgenommenen Änderungen spätestens 15 (fünfzehn) Kalendertage vor dem Datum ihres Inkrafttretens, sofern dies in diesem Angebot vorgesehen ist.

Wenn der Verkäufer Einwände gegen die vom Vertreter vorgeschlagenen Änderungen erhebt, hat der Verkäufer das Recht, die Ausführung des Vertrags zu verweigern, indem er dem Vertreter eine von einer bevollmächtigten Person unterzeichnete und versiegelte schriftliche Mitteilung auf die in Abschnitt 11.4.3 angegebene Weise zusendet. tatsächliche Vereinbarung.

11.4. Der Vertrag kann gekündigt werden:

11.4.1. Aufgrund der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung;

11.4.2. Im Falle einer einseitigen vorgerichtlichen Weigerung des Maklers, den Vertrag teilweise oder vollständig zu erfüllen, weil der Verkäufer die in diesem Angebot übernommenen Verpflichtungen oder Garantien verletzt hat. Die Mitteilung des Vertreters über die Verweigerung der Vertragserfüllung ist 3 (drei) Werktage vor dem voraussichtlichen Datum der Vertragsbeendigung schriftlich an den Verkäufer zu senden. In diesem Fall übernimmt der Verkäufer die Verpflichtung, dem Makler zusätzlich zur Vertragsstrafe alle entstandenen Schäden zu ersetzen.

11.4.3. Auf Initiative einer der beiden Vertragsparteien durch einseitige Verweigerung der teilweisen oder vollständigen Ausführung, vorausgesetzt, dass der anderen Vertragspartei spätestens 7 (sieben) Werktage vor dem voraussichtlichen Datum der Vertragsbeendigung eine von einer befugten Person unterzeichnete und versiegelte schriftliche Mitteilung zugesandt wird. In diesem Fall übernimmt der Verkäufer die Verpflichtung, die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Maklerdienstleistungen, Zusatzleistungen und Aufwendungen vollständig zu bezahlen.

11.4.4. Aus anderen Gründen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation und in diesem Abkommen vorgesehen sind.

11.5. Finanzielle Abrechnungen zwischen den Parteien erfolgen innerhalb von 5 (fünf) Bankarbeitstagen ab dem Datum der Vertragsbeendigung.

11.6. Eine teilweise Verweigerung der Vertragserfüllung kann in Form einer Verweigerung der Vertragserfüllung in Bezug auf eine bestimmte Ware ausgedrückt werden.

11.7. Im Falle einer einseitigen Verweigerung der Vertragserfüllung gilt die Vereinbarung entsprechend ab dem Datum des Ablaufs der Frist dieser Mitteilung als vollständig oder in den betreffenden Teilen gekündigt.

11.8. Die Kündigung (Kündigung) dieser Vereinbarung entbindet die Parteien nicht von der Haftung für die Nichterfüllung und/oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, die vor der Beendigung der Vereinbarung erfolgt sind, einschließlich Verpflichtungen in Bezug auf Garantien, Vertraulichkeit und gegenseitige Vergleiche.

12. Datenschutzbestimmungen

12.1. Die Vertragsparteien haben vereinbart, die Bedingungen und den Inhalt jedes abgeschlossenen Vertrags sowie alle Informationen, die die Vertragsparteien im Rahmen des Abschlusses/der Durchführung eines solchen Vertrags erhalten (im Folgenden als vertrauliche Informationen bezeichnet), geheim und vertraulich zu halten. Den Parteien ist es untersagt, solche Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der diese Informationen übermittelnden Partei an Dritte weiterzugeben/offenzulegen/zu veröffentlichen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen.

12.2. Jede der Parteien ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion zu ergreifen, wenn es sich bei diesen vertraulichen Informationen um ihre eigenen handelte. Der Zugriff auf vertrauliche Informationen erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter jeder Vertragspartei, deren Gültigkeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Erfüllung der Vereinbarung bestimmt wird. Jede der Parteien muss ihre Mitarbeiter dazu verpflichten, alle erforderlichen ähnlichen Maßnahmen sowie Verpflichtungen zu ergreifen, um die Sicherheit vertraulicher Informationen zu gewährleisten, die für die Parteien in diesem Angebot festgelegt werden.

12.3. Sofern personenbezogene Daten des Verkäufers vorliegen, erfolgt deren Verarbeitung gemäß der Datenschutzrichtlinie des Maklers.

12.4. Der Agent hat das Recht, zusätzliche für ihn notwendige Informationen anzufordern, einschließlich Kopien von Ausweisdokumenten, Registrierungsbescheinigungen und Gründungsdokumenten sowie Kreditkarten, falls erforderlich, um Daten über den Verkäufer zu überprüfen oder betrügerische Aktivitäten zu verhindern. Wenn dem Agenten solche zusätzlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden, erfolgt deren Schutz und Nutzung gemäß Abschnitt 12.3. Bietet an.

12.5. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen gilt während der Laufzeit des Vertrags sowie für 5 (fünf) darauffolgende Jahre ab dem Datum der Beendigung (Kündigung) des Vertrags, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.

13. Vereinbarung über das Analogon einer handschriftlichen Unterschrift

13.1. Beim Abschluss eines Vertrages sowie im Rahmen der Notwendigkeit der Übermittlung von Mitteilungen im Rahmen des Vertrages haben die Parteien das Recht, eine Faksimile-Reproduktion einer Unterschrift oder eine einfache elektronische Signatur zu verwenden.

13.2. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass während der Ausführung der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien der Austausch von Dokumenten per Fax oder E-Mail zulässig ist. Gleichzeitig haben die auf diese Weise übermittelten Dokumente volle Rechtskraft, sofern eine Bestätigung der Zustellung der Nachricht, die sie enthält, an den Empfänger vorliegt.

13.3. Wenn die Parteien E-Mail verwenden, gilt das mit ihrer Hilfe gesendete Dokument als durch die einfache elektronische Signatur des Absenders unterzeichnet, die unter Verwendung seiner E-Mail-Adresse erstellt wurde.

13.4. Durch die Verwendung von E-Mail zum Versenden eines elektronischen Dokuments bestimmt der Empfänger eines solchen Dokuments den Unterzeichner eines solchen Dokuments anhand der von ihm verwendeten E-Mail-Adresse.

13.5. Wenn der Verkäufer den Vertrag abschließt, der das erforderliche Registrierungsverfahren auf der Website durchlaufen hat, wird das Verfahren zur Anbringung einer einfachen elektronischen Signatur durch die Parteien unter anderem durch die vom Verkäufer bei der Registrierung geschlossene Nutzungsvereinbarung geregelt.

13.6. Im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien gelten elektronische Dokumente, die mit einer einfachen elektronischen Signatur unterzeichnet wurden, als gleichwertige Dokumente auf Papier, die mit einer handschriftlichen Unterschrift unterzeichnet wurden.

13.7. Alle im Rahmen der Beziehung zwischen den Parteien unter Verwendung einer einfachen elektronischen Signatur der jeweiligen Partei vorgenommenen Handlungen gelten als von dieser Partei begangen.

13.8. Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit des elektronischen Signaturschlüssels sicherzustellen. Gleichzeitig ist der Verkäufer nicht berechtigt, seine Registrierungsinformationen (Login und Passwort) weiterzugeben oder den Zugriff auf seine E-Mail-Adresse an Dritte weiterzugeben. Der Verkäufer trägt die volle Verantwortung für deren Sicherheit und individuelle Nutzung, indem er die Art ihrer Speicherung sowie die Zugriffsbeschränkungen für sie selbständig festlegt.

13.9. Im Falle eines unbefugten Zugriffs auf den Benutzernamen und das Passwort des Verkäufers oder deren Verlust (Offenlegung) an Dritte verpflichtet sich der Verkäufer, den Agenten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, indem er eine E-Mail an die vom Verkäufer auf der Website angegebene E-Mail-Adresse sendet.

13.10. Infolge des Verlusts oder unbefugten Zugriffs auf die vom Verkäufer auf der Website angegebene E-Mail-Adresse verpflichtet sich der Verkäufer, diese Adresse unverzüglich durch eine neue Adresse zu ersetzen und den Agenten darüber unverzüglich zu informieren, indem er eine E-Mail von der neuen E-Mail-Adresse sendet.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Der Vertrag, das Verfahren zu seinem Abschluss sowie seine Ausführung unterliegen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation. Alle Angelegenheiten, die durch dieses Angebot nicht geregelt oder teilweise (nicht vollständig) geregelt sind, unterliegen der Regelung nach dem materiellen Recht der Russischen Föderation.

14.2. Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Angebot und/oder im Rahmen der Vereinbarung werden durch den Austausch von Anspruchsschreiben und das entsprechende Verfahren gelöst. Kommt es zwischen den Parteien nicht zu einer Einigung, wird die entstandene Streitigkeit an das Gericht am Sitz des Maklers verwiesen.

14.3. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, können alle Benachrichtigungen, Briefe und Nachrichten im Rahmen des Vertrags von einer Partei an die andere Partei auf folgende Weise gesendet werden: 1) per E-Mail: a) von der in Abschnitt 15 des Angebots angegebenen E-Mail-Adresse des Agenten, wenn der Empfänger der Verkäufer ist, an die E-Mail-Adresse des Verkäufers, die er bei der Bestellung oder in seinem persönlichen Konto angegeben hat, und b) von der E-Mail an die in Abschnitt 15 des Angebots angegebene E-Mail-Adresse des Agenten. E-Mail-Adresse, die der Verkäufer bei der Auftragsregistrierung oder in seinem persönlichen Konto angegeben hat; 2) Senden einer elektronischen Benachrichtigung an den Verkäufer im persönlichen Konto; 3) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung oder per Kurierdienst mit Bestätigung der Zustellung an den Empfänger.

14.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Angebots/dieser Vereinbarung aus verschiedenen Gründen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt diese Ungültigkeit nicht die Gültigkeit des anderen Teils der Bestimmungen des Angebots/der Vereinbarung, die weiterhin in Kraft bleiben.

14.5. Die Parteien haben das Recht, ohne über die Bedingungen des Angebots hinauszugehen und ohne im Widerspruch zu den Bedingungen des Angebots zu stehen, den abgeschlossenen Agenturvertrag jederzeit in Form eines schriftlichen Papierdokuments abzuschließen, dessen Inhalt dem zum Zeitpunkt seiner Ausführung gültigen Angebot, den im Angebot enthaltenen Pflichtdokumenten und der abgeschlossenen Bestellung (Aufgabe) entsprechen muss.

15. Angaben zum Agenten

Name: LIMITED LIABILITY COMPANY „FLN“




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